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Produkte zum Begriff Strafverfahren:


  • Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren
    Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren

    Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren , Medienberichte über spektakuläre Fehlurteile prägen das öffentliche Bild über Justizirrtümer. Aber wie häufig sind Fehlurteile tatsächlich? Bei welchen Delikten kommen sie vor? Was sind ihre Ursachen und wie können sie vermieden werden? Wie oft werden Fehlurteile in Wiederaufnahmeverfahren korrigiert? Und woran liegt es, wenn ein Wiederaufnahmeantrag erfolglos bleibt? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, analysierten Forscherinnen und Forscher aus der Kriminologie, Psychologie und der Rechtswissenschaft über 500 Akten von erfolgreichen und erfolglosen Wiederaufnahmeverfahren an Amts- und Landgerichten. Die Untersuchung wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Karsten Altenhain | Franziska Kilian | Erik Penther , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
  • Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren (Vahlenkamp, Annika Kristin)
    Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren (Vahlenkamp, Annika Kristin)

    Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren , Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht birgt im Strafverfahren ein besonderes Konfliktpotenzial. Einerseits haben Ärztinnen und Ärzte über Patientengeheimnisse grundsätzlich Schweigen zu bewahren. Andererseits kann eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung im allgemeinen wie auch im individuellen Interesse den Rückgriff auf Patienteninformationen erfordern. Annika Kristin Vahlenkamp untersucht, inwieweit entsprechende Befugnisse zur Durchbrechung der Schweigepflicht - zum Zwecke der Strafverfolgung ebenso wie zu Verteidigungszwecken - bestehen, und nimmt dafür verschiedene prozessuale Konfliktlagen in den Blick. Anschließend prüft die Autorin, welche Erkenntnisse prozessuale Verwertung finden dürfen, um materielles und prozessuales Recht in ein kohärentes System zu bringen. Im Rahmen der Analyse der Erlaubnisnormen kommt der melderechtlichen Vorschrift des § 32 Abs. 2 BMG sowie dem rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB besondere Bedeutung zu. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 202302, Produktform: Kartoniert, Autoren: Vahlenkamp, Annika Kristin, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Beweisverwertung; Geheimnisoffenbarung; Zeugnisverweigerungsrecht; § 203 StGB, Fachschema: Strafrecht~Strafverfahren~Verfahren (juristisch) / Strafverfahren, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Strafrecht, Fachkategorie: Strafverfahrensrecht, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXI, Seitenanzahl: 339, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Länge: 231, Breite: 155, Höhe: 20, Gewicht: 546, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0002, Tendenz: 0,

    Preis: 89.00 € | Versand*: 0 €
  • Niehaus, Susanna: Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren
    Niehaus, Susanna: Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren

    Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren , Bei möglichen Straftaten gegen die körperliche und sexuelle Integrität von Kindern stellt deren Aussage meist das einzige Beweismittel dar. Die sorgfältige Erhebung und Dokumentation der Erstaussage und etwaiger weiterer Befragungen ist in diesen Fällen von entscheidender Bedeutung für den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens. Kinder, die möglicherweise von Straftaten betroffen sind, benötigen hochqualifizierte Befragungspersonen, die ihnen die bestmögliche Aussageleistung ermöglichen und damit sicherstellen, dass im Rahmen des Strafverfahrens mit größtmöglicher Sicherheit adäquate Entscheidungen getroffen werden. Dieses Buch richtet sich insbesondere an Personen, die in der Schweiz, Österreich und Deutschland mit der praktischen Durchführung der Erstbefragung von Kindern betraut sind, welche berichten, Opfer oder Zeugin bzw. Zeuge einer strafbaren Handlung geworden zu sein. Aus dem Inhalt Ländervergleichender Überblick - Deutschland, Österreich, Schweiz Besondere Situation von Kindern in Strafverfahren Aussagerelevante Kompetenzen und Aspekte, bezogen auf entwicklungs- und aussagepsychologischer sowie entwicklungspsychopathologischer Forschungsbefunde Konkrete Tipps für die Gestaltung der Befragung Plädoyer für wissenschaftlich fundierte, verbindliche Befragungsstandards Prof. Dr. Susanna Niehaus ist Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs, als Dozentin und Verantwortliche für das Kompetenzzentrum Devianz, Gewalt und Opferschutz an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit und als aussagepsychologische Sachverständige in Strafverfahren tätig. Prof. Dr. Renate Volbert ist Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs; Professorin für Rechtspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin / Wiss. Ang. am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Berlin und als aussagepsychologischeSachverständige bei Gerichten tätig. Forschungsschwerpunkte: Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen; Suggestion; Sekundäre Viktimisierung. Prof. Dr. Jörg M. Fegert , ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. Er ist Sprecher des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin in Baden-Württemberg Com.Can sowie Co-Sprecher des Traumaforschungszentrums ZTF am Universitätsklinikum Ulm, Mitglied in zahlreichen wissenschaftlichen Beratungsgremien u.a. im Fachbeirat des Unabhängigen Beauftragten sexueller Kindesmissbrauch (UBSKM) und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats in Familienfragen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 54.99 € | Versand*: 0 €
  • Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollstreckung (Kerkmann, Heinz-Georg~Neukirchen, Christoph~Zimmermann, Alexandra)
    Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollstreckung (Kerkmann, Heinz-Georg~Neukirchen, Christoph~Zimmermann, Alexandra)

    Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollstreckung , Der völlig neu konzipierte Band bereitet in 10 Fällen typische Fragestellungen aus den Bereichen des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie der Strafvollstreckung auf. Behandelt werden verschiedene examens- wie praxisrelevante Problemstellungen, die in Falllösungen ausführlich besprochen und mit hilfreichen Tipps sowie zahlreichen Hinweisen für das Rechtspflege-Studium ergänzt werden. Die Autoren sind allesamt Dozenten mit praktischem Hintergrund, diese Kombination macht die Darstellung besonders wertvoll. Das Buch bietet Anfängern mit seinen diversen Schemata und Übersichten einen idealen Einstieg in die Materie, hilft Fortgeschrittenen bei ihrer Examensvorbereitung und bietet auch Praktikern die Möglichkeit, ihr Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220715, Titel der Reihe: Rechtspfleger Studienbücher#6#, Autoren: Kerkmann, Heinz-Georg~Neukirchen, Christoph~Zimmermann, Alexandra, Auflage: 22001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 364, Keyword: Falllösungen; Lehrbuch; Rechtspflege-Studium; Rechtspfleger; Strafrecht; Strafverfahren; Strafverfahrensrecht; Strafvollstreckung, Fachschema: Strafrecht~Rechtspflege - Rechtspfleger, Fachkategorie: Berufe der Rechtspflege, allgemein, Warengruppe: TB/Strafrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Gieseking, Ernst und Werner, GmbH, Verlag, Länge: 227, Breite: 145, Höhe: 22, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Was ist ein Strafverfahren?

    Ein Strafverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der eingeleitet wird, um eine strafbare Handlung zu untersuchen und den mutmaßlichen Täter vor Gericht zu bringen. Es umfasst die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, die Anklageerhebung, die Durchführung des Gerichtsverfahrens und die Verhängung einer Strafe, falls der Angeklagte für schuldig befunden wird. Das Ziel eines Strafverfahrens ist es, die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen und eine gerechte Strafe zu verhängen.

  • Wann beginnt das Strafverfahren?

    Das Strafverfahren beginnt in der Regel, sobald eine Straftat begangen wurde und die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen. Dies kann durch eine Anzeige einer Person, eine polizeiliche Ermittlung oder auf andere Weise geschehen. Nachdem die Straftat gemeldet wurde, leiten die Strafverfolgungsbehörden eine Untersuchung ein, um Beweise zu sammeln und den Täter zu ermitteln. Sobald genügend Beweise vorliegen, wird Anklage erhoben und das eigentliche Strafverfahren vor Gericht beginnt. In diesem Prozess wird der Angeklagte die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen und seine Unschuld zu beweisen.

  • Werden eingestellte Strafverfahren gespeichert?

    Ja, eingestellte Strafverfahren werden in der Regel in den Akten der Strafverfolgungsbehörden gespeichert. Diese Informationen können für zukünftige Ermittlungen oder Überprüfungen relevant sein. Es gibt jedoch bestimmte Fristen, nach denen diese Daten gelöscht werden können, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Es ist wichtig zu beachten, dass eingestellte Strafverfahren in manchen Fällen auch Auswirkungen auf das Führungszeugnis einer Person haben können. Letztendlich hängt die Speicherung und Verwendung dieser Informationen von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien ab.

  • Wann beginnt ein Strafverfahren?

    Ein Strafverfahren beginnt in der Regel, wenn eine Straftat begangen wurde und dies der Staatsanwaltschaft oder der Polizei gemeldet wird. Die Strafverfolgungsbehörden leiten dann Ermittlungen ein, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweise zu sammeln. Sobald genügend Beweise vorliegen, wird Anklage erhoben und das Strafverfahren offiziell eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt wird der Beschuldigte über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert und hat die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Das Strafverfahren endet schließlich mit einem Urteil, das entweder einen Freispruch oder eine Verurteilung des Beschuldigten zur Folge hat.

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  • Was bedeutet Strafverfahren eingeleitet?

    "Was bedeutet Strafverfahren eingeleitet?" Ein Strafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Dies kann durch eine Anzeige, eine polizeiliche Ermittlung oder aufgrund von Hinweisen geschehen. In diesem Stadium werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und der Fall von den Strafverfolgungsbehörden untersucht. Wenn ausreichende Beweise vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren offiziell eröffnen und der Beschuldigte wird vor Gericht gestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unschuldsvermutung gilt, bis die Schuld des Beschuldigten vor Gericht bewiesen ist.

  • Wie viele Strafverfahren werden eingestellt?

    Wie viele Strafverfahren werden eingestellt? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da die Anzahl der eingestellten Strafverfahren von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören unter anderem die Art des Vergehens, die Beweislage, die Schwere der Tat sowie die Ermittlungsergebnisse. In der Regel werden Strafverfahren eingestellt, wenn nicht genügend Beweise vorliegen oder wenn der Beschuldigte geständig ist. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Strafverfahren aus anderen Gründen eingestellt werden kann, wie beispielsweise bei Verjährung oder geringfügigen Vergehen. Letztendlich hängt die Entscheidung über die Einstellung eines Strafverfahrens von der jeweiligen Situation und den rechtlichen Bestimmungen ab.

  • Wer kann ein Strafverfahren einleiten?

    Ein Strafverfahren kann von verschiedenen Behörden eingeleitet werden, je nach Art des Vergehens. In der Regel sind es jedoch Staatsanwälte oder Polizeibeamte, die ein Strafverfahren einleiten können. In einigen Fällen können auch Privatpersonen Strafanzeige erstatten, um ein Strafverfahren in Gang zu setzen. Es ist wichtig, dass die Anzeige begründet ist und konkrete Beweise für das begangene Vergehen vorliegen. Letztendlich entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.

  • Was passiert bei einem Strafverfahren?

    Was passiert bei einem Strafverfahren? In einem Strafverfahren wird eine Person offiziell beschuldigt, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und die Angeklagte hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen. Es werden Beweise vorgelegt, Zeugen befragt und am Ende fällt das Gericht ein Urteil über die Schuld oder Unschuld der Person. Je nach Ergebnis kann eine Strafe verhängt werden.

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